Jugendschutz

Wir nehmen Jugendschutz ernst !

Es ist uns ein großes anliegen, dass Eltern ihre jugendlichen Kinder ruhigen Gewissens auf unser Veranstaltungen gehen lassen können.

Bei allen Tagen der Kirmesveranstaltungen haben wir einen professionellen Sicherheitsdienst (FaGo-Security) engagiert. Dieser ist angewiesen für Schlichtung im Vorfeld also Gewalt-Prävention anstatt Reaktion zu sorgen. Außerdem sind wir als Veranstalter aufmerksam und achten gerade bei Discoveranstaltungen auf unsere jugendlichen Gäste, damit wir gemeinsam schöne Feste mit mäßigem Alkoholkonsum feiern und keine Horrormeldungen von "Koma-saufen" produzieren ! Das Mittelmaß ist unsere Devise.

 

Muttizettel ist in Deutschland eine umgangssprachliche Bezeichnung für ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den „Erziehungsbeauftragten“) für die Dauer einer Tanzveranstaltung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz mit der Aufsicht ihrer minderjährigen Kinder beauftragen kann. Es ist gemäß § 5 Abs. 1 bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1. Quelle:Wikipedia

 

Wir geben euch hier eine Übersicht, an der Ihr ablesen könnt was laut Gesetz erlaubt ist.

INFO: Veranstaltungen der Kirmesburschen Heli e.V. fallen in fast allen Fällen unter §5 Tanzveranstaltungen zur Brauchtumspflege

(anklicken um zu vergrößern)

Weiter Informationen unter: Polizei Hessen